§1 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der DKKA Deutsche Kraft- und Konditionstrainer Akademie UG (haftungsbeschränkt), Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (nachfolgend „DKKA“ genannt).
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige Fassung.
(3) Mit der Bestellung bzw. Registrierung erklären Sie sich mit der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§2 Anmeldung / Vertragsabschluss Ausbildungen
(1) Die Buchung von Aus-/Fortbildungen sowie anderen Produkten erfolgt über unser Shopsystem (portal.dkka.de/shop/). Die relevanten Rahmendaten des entsprechenden Produkts sind auf der zugehörigen Buchungsseite aufgeführt und bilden die Grundlage des daraus erfolgenden Fernabsatzvertrages. Die Durchführung des Kaufprozesses wird unter §2 Abs. 2 beschrieben.
Sollten sich Ihre Kontaktdaten während der laufenden Ausbildungsdauer ändern, ist dies umgehend der DKKA mitzuteilen. Die Kontaktdaten können Sie in Ihrem persönlichen Profil auf der Ausbildungsplattform unter portal.dkka.de aktualisieren, nachdem Sie sich mit Ihrem Zugang angemeldet haben.
Die DKKA behält sich vor, die Referenten von Online- sowie Präsenzseminaren auch kurzfristig auszutauschen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Referenten. Die Inhalte der Weiterbildungen werden ausschließlich durch die DKKA festgelegt. Inhalte von Zwischen- und Endprüfungen, sofern diese in der Weiterbildung vorgesehen sind, sowie deren Entscheidungs- und Benotungskriterien werden ebenso durch die DKKA bestimmt.
(2) Kauf von digitalen und physischen Produkten
Die DKKA stellt ein Shopsystem zur Verfügung, mit dem Sie angebotene digitale Produkte erwerben können. Sie geben Ihre Willenserklärung mit dem Klick auf den „zahlungspflichtig bestellen“-Button ab. Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie eine E-Mail mit einer Bestellbestätigung, den aktuell gültigen AGB sowie Widerrufsbedingungen. Die DKKA behält sich vor, Zahlungen ohne Angaben von Gründen über Zahlungssysteme automatisiert abzulehnen.
§3 Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Gebühren für die gebuchte Leistung sind unbar zu entrichten. Die für das jeweilige Produkt verfügbaren Zahlungsmodelle (Einmalzahlung oder Ratenzahlung über die jeweils angebotenen Laufzeiten) sowie die Höhe der einzelnen Raten werden im Buchungsprozess vor Vertragsabschluss transparent angezeigt. Die im Buchungsprozess gewählte Zahlweise gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
(2) Einmalzahlung. Bei der gewählten Einmalzahlung ist die gesamte Vergütung sofort mit Vertragsabschluss fällig und wird über das gewählte Zahlungssystem (z. B. Stripe oder PayPal) eingezogen. Bei der Zahlung per Überweisung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Überschreiten des Zahlungsziels geraten Sie automatisch in Verzug.
(3) Ratenzahlung. Bei der gewählten Ratenzahlung wird die monatliche Rate jeweils am gleichen Kalendertag wie der Vertragsabschluss vom hinterlegten Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal) eingezogen. Sollte eine Abbuchung scheitern, versucht das Zahlungssystem die Abbuchung in den darauffolgenden 7 bis 14 Tagen automatisch erneut. Bleibt die Zahlung danach weiterhin aus, wird Ihr Zugang zur Lernplattform temporär gesperrt und Sie werden per E-Mail benachrichtigt. Die Pflicht zur Begleichung offener Raten bleibt davon unberührt.
(4) Vorzeitige Begleichung bei abgeschlossener Ausbildung. Sollten Sie alle Inhalte der gebuchten Ausbildung (Online-Module und Präsenzphasen) vor dem Ende Ihrer gewählten Ratenzahlungs-Laufzeit vollständig absolviert haben, haben Sie die Wahl, ob Sie die Restsumme als einmalige Zahlung begleichen oder die monatlichen Raten regulär bis zum vertraglichen Ende weiterlaufen lassen möchten. In beiden Fällen fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Zinsen an.
(5) Mahnpauschalen und Rücklastschriftgebühren. Die DKKA ist berechtigt, für jede schriftliche Mahnung eine Pauschale von jeweils 2,50 € zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Kosten für Rücklastschriftgebühren Ihrer Bank werden in der tatsächlich angefallenen Höhe weiterberechnet.
§4 Kündigung
(1) Sie können den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Es kann ebenfalls die Kündigungsfunktion im Kundenprofil genutzt werden.
(3) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
(4) Hinweis zur Nutzung. Die Lerninhalte und Präsenzphasen werden Ihnen während der gesamten regulären Ausbildungsdauer zur Verfügung gestellt. Sollten Sie die bereitgestellten Inhalte zeitweise oder dauerhaft nicht in Anspruch nehmen wollen, steht Ihnen jederzeit das Kündigungsrecht nach Absatz 1 zur Verfügung. Eine nachträgliche Reduktion der Vergütung wegen nicht in Anspruch genommener, aber bereitgestellter Inhalte ist ausgeschlossen.
(5) Vorzeitige Beendigung bei abgeschlossener Ausbildung. Haben Sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits alle Bestandteile der Ausbildung — also alle Online-Module und alle Präsenzphasen — abgeschlossen, gelten die Leistungen der DKKA als vollständig erbracht. In diesem Fall werden alle bis zum vertraglichen Ende noch offenen Raten in einer Summe sofort zur Zahlung fällig. Diese Regelung wird Ihnen im Buchungsprozess vor Vertragsabschluss klar angezeigt und ist von Ihnen zustimmend zu bestätigen.
§4a Besondere Regelungen für Produkte ohne ZfU-Zulassung
Produkte der DKKA, die keine Lernerfolgsüberwachung im Sinne von § 1 Absatz 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften dieses Gesetzes. Dazu gehört insbesondere der Kurs „Schmerzkompetenz“. Für diese Produkte gelten folgende Sonderregelungen abweichend von §4 dieser AGB:
(1) Vertragsdauer und Auslieferung. Die Lehrgangsinhalte werden gemäß dem auf der jeweiligen Buchungsseite beschriebenen Zeitplan freigeschaltet. Die abschließende Präsenzphase findet zu dem dort genannten Termin statt. Die Gesamtvertragsdauer ergibt sich aus diesem Zeitplan.
(2) Widerrufsrecht. Dem Teilnehmer steht das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sobald der Teilnehmer der sofortigen Auslieferung der digitalen Inhalte ausdrücklich zustimmt und bestätigt, dass er von seinem Widerrufsrecht Kenntnis nimmt (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese Zustimmung wird bei der Buchung explizit eingeholt.
(3) Kündigung. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ratenzahlung. Bei gewählter Ratenzahlung bleibt die Pflicht zur vollständigen Zahlung auch nach Beendigung der Lehrgangs-Phase bestehen. Eine Erstattung wegen Nicht-Inanspruchnahme einzelner Module oder der Präsenzphase erfolgt nicht, sofern die Inhalte freigeschaltet bzw. das Präsenz-Datum kommuniziert wurde.
§5 Zugang zu den Inhalten und Pflichten des Vertragspartners
(1) Sie erhalten sofort nach Zustandekommen des Vertragsverhältnisses Zugang zum jeweiligen Produkt auf der Ausbildungsplattform unter portal.dkka.de. Dazu werden Ihnen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse die Zugangsdaten bereitgestellt.
(2) Die Inhalte des DKKA Ausbildungsportals unterliegen dem ausschließlichen Verwertungsrecht der DKKA. Die Weitergabe und Verbreitung der Inhalte der Ausbildung erfordert die schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung der DKKA. Bei Zuwiderhandlung gegenüber diesem Verbreitungsverbot behalten wir uns rechtliche Schritte sowie die Aberkennung vergebener Lizenzen vor. Insbesondere eine gewerbliche Weitergabe der Inhalte wird geahndet.
(3) Die Zugangsdaten gelten nur für Sie und sind ihrerseits vor der Nutzung durch Dritte zu schützen. Bei Missbrauch behalten wir uns vor, Ihren Zugang zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten.
(4) Sie sind dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die von der DKKA bereitgestellte e-Learning-Plattform nutzen zu können. Dies umfasst Maßnahmen bezüglich der Software, Hardware und einer ausreichenden Internetverbindung.
§6 Inhalte der Ausbildung / Leistungsumfang / (Re-)Zertifizierung
Die Regelungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich für die DKKA-Hauptausbildung „Zertifizierter Kraft- und Konditionstrainer:in“. Für weitere Produkte (z. B. Kursangebote ohne Zertifikat) gelten die produktspezifischen Beschreibungen auf der jeweiligen Buchungsseite sowie die Sonderregelungen in §4a dieser AGB.
(1) Die DKKA behält sich Änderungen der Ausbildungsinhalte vor, soweit dies aus didaktischen Gründen, aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder zur Anpassung an geänderte rechtliche oder fachliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderung den Vertragszweck nicht gefährdet sowie für den Teilnehmer zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
(2) Präsenzphasen. Die Anmeldung zu den Präsenzphasen erfolgt nach Erfüllung der jeweils im Ausbildungsbereich definierten Lernmodul-Voraussetzungen. Die DKKA bietet für die erste und zweite Präsenzphase regelmäßig, in der Regel alle drei bis vier Monate, neue Termine an, sodass den Teilnehmern stets mehrere Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Termine sind im Ausbildungsbereich einsehbar und werden mindestens drei Monate im Voraus bekannt gegeben.
Die DKKA behält sich vor, einen Präsenztermin zu verschieben, insbesondere bei einer Teilnehmerzahl von weniger als zehn Personen oder aus sonstigen wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, kurzfristiger Ausfall des Referenten). Die Teilnehmer werden in diesem Fall unverzüglich informiert und erhalten ohne Mehrkosten Zugang zu einem der im jeweils folgenden Quartal angebotenen Ersatztermine.
Vermögens- und Sachschäden der Teilnehmer, die durch eine kurzfristige Absage oder Verschiebung einer Präsenzphase entstehen – etwa nicht stornierbare Reise- oder Unterkunftskosten –, sind nach Maßgabe der Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung der DKKA bei der Markel Insurance SE im Geltungsbereich Deutschland abgedeckt. Die Geltendmachung erfolgt durch den Teilnehmer mit Nachweis der entstandenen Kosten gegenüber der DKKA.
Sollte innerhalb von zwölf Monaten ab dem ursprünglich gewählten Termin kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden können, steht dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu; §4 Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Mit erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat und dürfen sich „DKKA zertifizierter Kraft- und Konditionstrainer“ nennen.
(4) Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf drei Jahre beschränkt. Um zu gewährleisten, dass Sie auch nach der Ausbildung langfristig den hohen Ausbildungsstandards der DKKA entsprechen und da sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse der ausbildungsrelevanten Themen permanent erweitern/wandeln/ändern, halten wir dieses Vorgehen für notwendig. Die Rezertifizierung findet im Rahmen einer theoretischen und praktischen Überprüfung statt. Hierzu werden wir Sie 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit informieren.
(5) Eine erneute Ausstellung von Zertifikaten erfolgt gegen eine Gebühr von 20 €.
§7 Gerichtsstand
Wenn es sich um Fernunterricht handelt, ist der Gerichtsstand an dem für den Wohnort des Teilnehmers zuständigen Gericht. Ansonsten und soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Hannover.
Stand: 27. Mai 2026